Was ist zu tun im Trauerfall?

  • den Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist. Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder Alten-/Pflegeheim eingetreten, brauchen Sie keinen Arzt verständigen. Die Verwaltung der entsprechenden Einrichtung veranlasst die unmittelbar notwendigen Dinge.
  • nach Ausstellung der Todesbescheinigung, muss der von Ihnen gewünschte Bestatter benachrichtigt werden um die Überführung des Verstorbenen durchzuführen  und alles weitere in die Wege leiten zu können.
  • mit dem Bestatter klären Sie die von Ihnen gewünschte Bestattungsart und den Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung. Die Ausrichtung der Trauerfeier entspricht Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen.
  • wir als Bestatter beantragen für Sie die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt. Für die Beurkundungen werden folgende Unterlagen:
  • Gültigen Personal- oder Reisepass
  • Heiratsurkunde/Familienstammbuch
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde (bei ledigen)
  • ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Todesbescheinigung  (wenn der Tod zu Hause oder im Alten-/Pflegeheim eingetreten ist)

Gerne übernehmen wir auch die Abmeldungen bei der Rentenstelle, Krankenkasse, GEZ oder sonstiger Behörde für Sie. Dafür werden die dementsprechenden Mitgliedsnummern, Versicherungspolicen, Rentenbescheide und Krankenkassenchipkarte benötigt.