Was ist zu tun im Trauerfall?
- den Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist. Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder Alten-/Pflegeheim eingetreten, brauchen Sie keinen Arzt verständigen. Die Verwaltung der entsprechenden Einrichtung veranlasst die unmittelbar notwendigen Dinge.
- nach Ausstellung der Todesbescheinigung, muss der von Ihnen gewünschte Bestatter benachrichtigt werden um die Überführung des Verstorbenen durchzuführen und alles weitere in die Wege leiten zu können.
- mit dem Bestatter klären Sie die von Ihnen gewünschte Bestattungsart und den Ablauf der Trauerfeier und Beisetzung. Die Ausrichtung der Trauerfeier entspricht Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen.
- wir als Bestatter beantragen für Sie die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt. Für die Beurkundungen werden folgende Unterlagen:
- Gültigen Personal- oder Reisepass
- Heiratsurkunde/Familienstammbuch
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde (bei ledigen)
- ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Todesbescheinigung (wenn der Tod zu Hause oder im Alten-/Pflegeheim eingetreten ist)
Gerne übernehmen wir auch die Abmeldungen bei der Rentenstelle, Krankenkasse, GEZ oder sonstiger Behörde für Sie. Dafür werden die dementsprechenden Mitgliedsnummern, Versicherungspolicen, Rentenbescheide und Krankenkassenchipkarte benötigt.