Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.


Erdbestattung

Erdbestattungen dürfen in Deutschland ausschließlich auf Friedhöfen erfolgen. Dies ist eine gesetzliche Regelung. Eine Bestattung auf privatem Grund ist nicht zulässig.

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Der Verzicht auf einen Sarg bedarf in der Regel einer besonderen Genehmigung, die nur bei gewichtigen (z.B. religiösen) Gründen im Einzelfall auf Grundlage der Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer erteilt wird.

Die Trauerfeier geht unmittelbar der Beisetzung voran. Meist begleiten die Trauergäste den Sarg zum Grab.

Die Beisetzung findet in der Regel kurzfristig -  innerhalb von höchstens ein bis zwei Wochen - statt.


Feuerbestattung

Anders als bei einer Erdbestattung können Sie zwischen verschiedenen Bestattungsorten auswählen:

  • auf dem Friedhof,
  • als Baum- oder Seebestattung in Deutschland,
  • aber auch andere alternative Beisetzungsformen im europäischen Ausland, wie z.B. Almwiesen-, Fluss-, Luft- oder Diamantenbestattungen. Hierzu beantworten wir gern Ihre individuelle Anfrage.

Die Einäscherung eines Verstorbenen erfolgt immer mit dem Sarg in einem zugelassenen Krematorium.

Die Asche von Verstorbenen muss, sofern sie in Deutschland verbleibt, bestattet werden. Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt nicht, dass eine Urne den Angehörigen zur Verwahrung zu Hause übergeben wird.

Für die Trauerfeier können Sie zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

  1. Eine Trauerfeier mit dem Sarg.
    Der Sarg wird anschließend in ein Krematorium gebracht. Die Beisetzung der Urne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, meist im Familienkreis. Sie können natürlich auch hier von Ihrem Pfarrer oder Redner begleitet werden, der durch tröstende Worte der Beisetzung den würdigen Rahmen verleiht.
     
  2. Eine Trauerfeier mit der Urne
    Anschließend erfolgt die Beisetzung. Bedenken Sie jedoch, dass es in der Regel ca. 2-3 Wochen dauert, bis die Trauerfeier stattfinden kann.

Seebestattung

Auch die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Die Beisetzung kann auf allen Weltmeeren erfolgen, z.B.:

  • in der Ostsee.
  • in der Nordsee.
  • im Atlantik.
  • im Mittelmeer.

Von den deutschen Nord- und Ostseehäfen können Angehörige zur Seebestattung in internationalen Gewässern (außerhalb der 3-Meilen-Zone) mitfahren.

Die Trauerfeier kann auf dem Schiff, stattfinden. Es ist dann meist der Kapitän des Schiffes, auf Wunsch aber auch ein Redner oder Pfarrer, der den feierlichen Rahmen gestaltet und die spezielle Seeurne ins Meer senkt.

Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen einen Logbuchauszug und eine Seekarte, aus denen die genaue Beisetzungsposition hervorgeht.
Von vielen Häfen werden jährliche Gedenkfahrten für die auf See Bestatteten durchgeführt. Auch an Land finden Gedenkfeiern statt.


Waldbestattungen

Urnenbestattungen in naturbelassenen Wäldern bieten zum Beispiel FriedWald, Cremlinger Horn und Ruheforst an. Erdbestattungen sind hier nicht möglich.

Die Beisetzung erfolgt in einer besonders umweltverträglichen, biologisch abbaubaren Urne. Eine Grabpflege ist hier nicht notwendig oder erwünscht, da das Erscheinungsbild eines natürlichen Waldes erhalten bleiben soll.

Die Ruhezeit beträgt in der Regel 20 - 99 Jahre, abhängig vom Betreiber des Waldes. Wie auf einem Friedhof können Sie zwischen verschiedenen Kategorien von Grabstellen wählen, vom Einzelplatz an einem Baum, vergleichbar einem Einzel-Reihengrab auf dem Friedhof bis zum eigenen Baum mit bis zu 10 Urnengrabstellen für die Familie und Freunde. Die Preise variieren je nach ausgewähltem Baum.

Die Auswahl des Baumes bzw. der Erwerb einer Grabstelle an einem Baum kann im Rahmen einer Bestattungs-Vorsorgeerfolgen, oder die Angehörigen wählen vor der Beisetzung die Stelle aus.

Die Lage einer Grabstelle wird genau auf einer Karte festgehalten, die den Angehörigen ausgehändigt wird. Am Baum kann eine Namensplakette angebracht werden, so dass die Grabstelle nicht anonym ist.

Besonderheiten im Cremlinger Horn: Es gibt Einzel-, Gemeinschafts-, Paar- und Familienbäume. Unteranderem besteht die Möglichkeit an einem unserer Bestatterbäumen einen Platz zu erwerben.

Besonderheiten im FriedWald: Neuerdings gibt es auch einen „Basisplatz“ mit einer Ruhezeit, die nur der in der jeweiligen kommunalen Friedhofsordnung entspricht (am Elm 20 Jahre).

Besonderheiten im Ruheforst: Neben der Bestattung am Baum wird auch in besonderen „Ruhe-Biotopen“ an anderen besonderen Naturmerkmalen – Sträuchern, Steinen, Felsen – beigesetzt.

Für Trauerfeiern in den Bestattungswälder gilt:
Im Wald gibt es keine Kapelle für Trauerfeiern, nur Andachtsplätze. Es ist nur der Abschied unter freiem Himmel möglich, der aber auch vom Pfarrer oder Redner begleitet und individuell gestaltet werden kann. Blumen können nur an den vorgesehenden Gedenksteinen abgelegt werden, nicht am Begräbnisbaum.


Alternativ Bestattungsformen

Von einem Heißluftballon, Helikopter oder Flugzeug aus darf auch eine sogenannte "Luftbestattung" durchgeführt werden.

Ebenfalls in der Schweiz erfolgt die sogenannte "Diamant-Bestattung", bei der die Asche von Verstorbenen in einen Diamanten umgewandelt wird.

Das Luft- und Raumfahrt- Unternehmen Celestis in Houston in den USA bietet weltweit einzigartig die Möglichkeit, einen kleinen Teil der Asche eines Verstorbenen mit einer Rakete in die Erdumlaufbahn zu befördern. Wir nehmen gern für Sie Kontakt auf.